Informationen zur kommunalen Finanzkontrolle in Deutschland
                                        

      
                                               
Die örtliche Finanzkontrolle der kommunalen Körperschaften (Gemeinden und Verbände) ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern sind Rechnungsprüfungsämter zuständig, die zwar Teil der Verwaltung, hinsichtlich der Prüfungsergebnisse aber unabhängig sind. In anderen Ländern sind Rechnungsprüfungsausschüsse zuständig, die - soweit aufgrund der Größe der Körperschaft erforderlich - von Rechnungsprüfungsämtern unterstützt werden. Zum Teil hängt die Form der Finanzkontrolle auch von der Größe der Körperschaft ab.

Ungeachtet der länderspezifischen Unterschiede sind die klassischen Aufgaben der örtlichen Finanzkontrolle insbesondere die Prüfung der kameralistischen Jahresrechnung - deshalb die Bezeichnung "Rechnungsprüfungsamt" - bzw. des doppischen Jahresabschlusses sowie die Durchführung von Kassenprüfungen. Die Prüfungsaufgaben der Rechnungsprüfungsämter gehen heute aber weit darüber hinaus. Manche Ämter tragen daher bereits die inhaltlich weiter gefasste Bezeichnung "Revisionsamt".

Ergänzend zur örtlichen Prüfung gibt es eine überörtliche Prüfung in unterschiedlichen Varianten. Auf Landes- und Bundesebene erfolgt die Finanzkontrolle durch so genannte Rechnungshöfe; Infos hierüber finden Sie unter www.rechnungshof.de.

  

Neue Aufgaben und Betätigungsfelder

                                     
                                    
Vielfach wird diskutiert, wie sich Aufgaben und Betätigungsfelder der Rechnungsprüfungs- bzw. Revisionsämter im Zuge der vielfältigen Maßnahmen der Verwaltungsreform verändert haben bzw. verändern werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter / Revisionsämter im Hessischen Landkreistag, Hessischen Städtetag und Hessischen Städte- und Gemeindebund hat hierzu bereits im Jahr 2001 ein zukunftsweisendes Arbeitspapier erstellt. Behandelt werden im Einzelnen:
          
I. die Rolle und Stellung der Rechnungsprüfungsämter
       1. Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern
       2. Besondere Stellung des RPA
       3. Aufgaben des RPA
       4. Vom RPA zum Revisionsamt

II. Zukünftiges Anforderungsprofil an die kommunale Revision
       1. Ausgangssituation
       2. Aufgabenschwerpunkte
       3. Arbeitsweise der Revision
       4. Einzelbeispiele für neue Anforderungen
       5. Sonderbeitrag Beratung

III. Anforderungsprofil an die Prüferin und den Prüfer
       1. Allgemeine Betrachtung
       2. Qualitätskonzept der Revision

IV. Stärkung der Revisionsämter durch gesetzgeberische Maßnahmen

V. Schlussbetrachtung

Den vollständigen Text können Sie abrufen, wenn Sie hier klicken.

  

Gesetze



Nachfolgend finden Sie Vorschriften zur kommunalen Finanzkontrolle. Stand: 1. Juni 2002.
                    

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

     

Überörtliche Prüfung

               
                

Z
usätzlich zur örtlichen Prüfung gibt es noch eine überörtliche Prüfung, die vom Rechnungshof des jeweiligen Landes, einer gesonderten Prüfungsanstalt oder den Kommunalaufsichtsbehörden durchgeführt wird. Nachfolgend finden Sie Links zu diesen Institutionen. Soweit diese Querschnittsprüfungen durchführen und darüber berichten, ist dies jeweils durch "(Berichte)" vermerkt.

                                                                                                    

Kontakte zu Prüfungseinrichtungen

                       
                   

Die Rechnungsprüfungs- bzw. Revisionsämter können ihre Prüfungen aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen immer nur stichprobenweise durchführen. Um den Prüfungserfolg zu optimieren, nehmen sie ständig Risikobewertungen der Prüfungsfelder vor. Hierzu werden Informationen aus der Presse, der Bevölkerung und anderen Quellen ausgewertet.

Damit Sie die Prüfungseinrichtungen per E-Mail erreichen können, befindet sich eine Liste von Adressen im Aufbau. Bitte klicken Sie hier.
 
 

Bund der Steuerzahler

         
Der Bund der Steuerzahler ist keine Behörde, sondern ein eingetragener Verein. Mit den Rechnungsprüfungs- bzw. Revisionsämtern hat er aber gemeinsam, dass sein Engagement unter anderem einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Steuergeldern dient.

Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jährlich im Herbst einen Bericht, in dem er typische Fälle von Steuergeldverschwendung anprangert. Auf seine Homepage gelangen Sie hier:


  
          

Literatur

     

     

                    
                     

               

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Stand

Letzte Aktualisierung: 17. April 2010

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