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Informationen
zur kommunalen Finanzkontrolle in Deutschland |
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| Die örtliche Finanzkontrolle der kommunalen Körperschaften
(Gemeinden und Verbände) ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In
einigen Ländern sind Rechnungsprüfungsämter zuständig, die zwar Teil der Verwaltung,
hinsichtlich der Prüfungsergebnisse aber unabhängig sind. In anderen Ländern
sind Rechnungsprüfungsausschüsse zuständig, die - soweit aufgrund der Größe der
Körperschaft erforderlich - von Rechnungsprüfungsämtern unterstützt werden. Zum Teil
hängt die Form der Finanzkontrolle auch von der Größe der Körperschaft ab. Ungeachtet der länderspezifischen Unterschiede sind die klassischen Aufgaben der örtlichen Finanzkontrolle insbesondere die Prüfung der kameralistischen Jahresrechnung - deshalb die Bezeichnung "Rechnungsprüfungsamt" - bzw. des doppischen Jahresabschlusses sowie die Durchführung von Kassenprüfungen. Die Prüfungsaufgaben der Rechnungsprüfungsämter gehen heute aber weit darüber hinaus. Manche Ämter tragen daher bereits die inhaltlich weiter gefasste Bezeichnung "Revisionsamt". Ergänzend zur örtlichen Prüfung gibt es eine überörtliche Prüfung in unterschiedlichen Varianten. Auf Landes- und Bundesebene erfolgt die Finanzkontrolle durch so genannte Rechnungshöfe; Infos hierüber finden Sie unter www.rechnungshof.de.
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Neue Aufgaben und Betätigungsfelder |
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Gesetze |
Nachfolgend finden Sie Vorschriften zur kommunalen Finanzkontrolle. Stand: 1. Juni 2002. Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Thüringen
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Überörtliche Prüfung |
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Kontakte zu Prüfungseinrichtungen |
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Damit Sie die Prüfungseinrichtungen per
E-Mail erreichen können, befindet sich eine Liste von Adressen im
Aufbau. Bitte klicken Sie hier. |
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Bund der Steuerzahler |
| Der Bund der
Steuerzahler ist keine Behörde, sondern ein eingetragener Verein. Mit
den Rechnungsprüfungs- bzw. Revisionsämtern hat er aber gemeinsam, dass sein Engagement unter
anderem einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Steuergeldern
dient.
Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jährlich im Herbst einen Bericht, in dem er typische Fälle von Steuergeldverschwendung anprangert. Auf seine Homepage gelangen Sie hier: |
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Literatur |
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Ein Informationsangebot von Stefan Zahradnik, Wiesenweg 8, 99734 Nordhausen. Weitere Infos und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme erhalten Sie hier. Das Informationsangebot dient dem gemeinnützigen Zweck, die gerade in einer Demokratie wichtige Arbeit der Rechnungsprüfungs- bzw. Revisionsämter zu fördern. Für die Richtigkeit der Links auf dieser Seite sowie die dort hinterlegten Inhalte, deren Gestaltung und Verfügbarkeit wird keine Haftung übernommen. Näheres lesen Sie hier: Haftungsausschluss. Letzte Aktualisierung: 17. April 2010
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